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Blog · Auswandern, Teil 2

Teil 2 – Der Traum vom Auswandern und seine Hürden

Geschrieben von Stefanie Balkenhol · 9 Minuten Lesezeit

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Ohne Vermögen wird es schwierig

Viele Länder verlangen finanzielle Nachweise – etwa ein Mindestvermögen, Rücklagen oder ein Einkommen oberhalb bestimmter Schwellen, oft auch eine Investition in die örtliche Wirtschaft.

Wenn man sich zum Beispiel dauerhaft im karibischen Paradies Curaçao aufhalten möchte, hat man die Option, in die lokale Wirtschaft zu investieren. Bei den Beträgen, die einem die Aufenthaltsgenehmigung als Investor ermöglichen, schlackert jeder Normalverdiener mit den Ohren: umgerechnet etwa 265.000 € muss man mindestens investieren, um 3 Jahre dort bleiben zu dürfen, mit der Option auf Verlängerung. Bei umgerechnet ca. 402.000 € oder mehr werden es 5 Jahre, ebenfalls mit der Option auf Verlängerung und für die Möglichkeit zur dauerhaften Aufenthaltsgenehmigung und späteren Einbürgerung muss man umgerechnet ca. 805.000 € oder mehr investieren. Diese Option fällt für die meisten Menschen also schonmal weg.

Wenn man nicht gerade Rentner mit einem bestimmten jährlichen Mindesteinkommen ist oder mit jemandem verheiratet ist oder zusammenlebt, der bereits auf Curaçao lebt, bleiben einem nur ein meist auf 1 Jahr befristetes Arbeitsvisum, für das man aber einen Arbeitsvertrag bei einem Unternehmen auf Curaçao haben muss, während der Arbeitgeber nachweisen muss, dass keine lokale Arbeitskraft für die Tätigkeit verfügbar ist, oder ein Selbstständigenvisum für Personen, die ein eigenes Geschäft gründen oder freiberuflich arbeiten. Hierfür ist ein Nachweis von Einkommen und Geschäftstätigkeit und ggf. eine Registrierung bei der Handelskammer von Curaçao erforderlich.

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Berufliche Qualifikation entscheidet

Wer keinen Beruf ausübt, der im Zielland stark gefragt ist (z. B. in den Bereichen IT, Pflege, Ingenieurwesen), hat oft kaum Chancen auf eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis. Das kann man auch keinem Land verübeln. Jedes Land sollte im Grunde nur Menschen aufnehmen, von denen es profitieren kann. Menschen, die vor Krieg und Verfolgung flüchten, stehen natürlich auf einem anderen Blatt, aber auch bei Flüchtlingen sollte darauf geachtet werden, dass diese in kulturell ähnlichen Ländern landen, um eine Situation, wie wir sie heute in Deutschland haben, zu vermeiden. Jedenfalls ist es in den meisten Ländern ohne bestimmte Qualifikationen alles andere als einfach, sich dort niederzulassen.

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Sprachbarrieren und Bürokratie

Selbst mit guten Englischkenntnissen ist der Weg durch Visaanträge, Arbeitsgenehmigungen und Aufenthaltsregelungen ein bürokratischer Marathon. Ohne Hilfe drohen viele Fallstricke. Es gibt Experten, die sich auf das Auswandern in spezielle Länder spezialisieren, doch auch diese kosten wieder Geld.

Je nach Zielland muss man außerdem eine neue Sprache lernen, um sein Auswandern vorzubereiten und in dem Land zurechtzukommen. Mir macht das Spaß und bisher kämen für mich schon englisch-, spanisch-, niederländisch- und zur Not französischsprachige Länder in Frage, aber kann ich meiner Familie dasselbe zumuten? Schaffen es alle aus der Familie, vor allem ältere Familienmitglieder, „mal eben" eine Fremdsprache zu erlernen?

Auch in Deutschland muss man vor seinem Wegzug noch einiges regeln und beachten. Man muss sich ordnungsgemäß beim Einwohnermeldeamt abmelden und vorher sollte man sich natürlich gut überlegen, ob man seinen Wohnsitz in Deutschland komplett auflöst. Wenn man das nicht tut, kann es sein, dass man in Deutschland weiterhin Steuern zahlen muss. Die Steuerfrage ist eines der komplexesten Themen rund ums Auswandern. Im schlimmsten Fall kann es zu Überschneidungen oder Streitfällen kommen – besonders bei Kapitalerträgen oder Renten. Auch beim Finanzamt muss man seinen Wegzug anzeigen und ggf. umfangreiche Unterlagen zu Beteiligungen und Vermögenswerten einreichen. Bei Nichtmeldung drohen Steuerschätzungen und Sanktionen. Manche deutsche Banken und Versicherungen kündigen Verträge bei Wohnsitzverlagerung ins Ausland – neue Konten oder Policen im Zielland müssen her.

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Remote-Arbeit und digitale Selbstständigkeit: Freiheit mit Ablaufdatum

Viele Deutsche arbeiten heute remote – entweder angestellt in deutschen Firmen oder als digitale Selbstständige. Der eine oder andere folgt vielleicht ein paar virtuellen Assistenten, die auch als Coaches arbeiten und in Newslettern und sozialen Medien von ihrem tollen, ortsunabhängigen Leben erzählen. Dabei geht es aber eher um häufige Ortswechsel, um ein Leben auf Reisen. In mittlerweile über 50 Ländern gibt es spezielle Visa für digitale Nomaden, doch auch hier muss man oft ein monatliches Mindesteinkommen in landesabhängiger Höhe sowie finanzielle Rücklagen nachweisen, sowie in fast jedem Land eine international gültige Krankenversicherung mit Mindestdeckung, man muss eine Hotelbuchung, einen Mietvertrag oder eine Wohnsitzbestätigung, aber auch ein Rückflugticket vorlegen können und man sollte sich sehr gut informieren, was die Steuerpflicht betrifft.

Man sollte sehr genau wissen, wann im Zielland die Steuerpflicht beginnt, ob es ein Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland gibt und ob und ab welcher Aufenthaltsdauer man im neuen Land steuerlich ansässig wird. Grundsätzlich bleibt man steuerlich in Deutschland ansässig, solange man dort seinen Wohnsitz hat und weniger als 183 Tage im Ausland verbringt. Alles in allem sind Digital Nomad Visa für Menschen, die nicht allzu lange an einem Ort bleiben wollen, sicher eine gute Lösung und bieten viele Vorteile, aber wenn man sich längerfristig in einem neuen Land niederlassen möchte, ist so ein Visum mit von Land zu Land variierender Aufenthaltsdauer nicht die beste Lösung. Wer sich komplett aus Deutschland abmeldet, muss sich mit komplexen internationalen Steuerregelungen auseinandersetzen. Auch hier empfiehlt es sich, einen Experten zu konsultieren, der für seine Arbeit natürlich Geld verlangt.

Die vermeintliche Freiheit der digitalen Arbeit endet also oft an der Grenze zur Realität: Man lebt als Dauertourist, ohne echte Perspektive auf Integration oder langfristige Sicherheit. Und wer lebt schon nur aus einem Koffer? Ich frage mich oft, wo Dauerreisende ihre ganzen Sachen haben. Wenn man in Deutschland weiterhin Miete zahlen muss, während man reist, kann das doch nicht rentabel sein. Ich denke, dass digitale Nomaden in Wirklichkeit sehr oft Menschen sind, die entweder in Deutschland Wohneigentum haben oder mietfrei bei Freunden, Verwandten und sehr oft bei ihren Eltern unterkommen. Auch dieses Privileg hat leider nicht jeder.

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Spekulationssteuer bei Immobilienverkauf

Wenn Sie Wohneigentum besitzen und die Immobilie innerhalb von 10 Jahren nach dem Kauf verkaufen, fällt Spekulationssteuer nach § 23 EStG an. Auch nach dem Wegzug kann Deutschland den Veräußerungsgewinn besteuern, da die Immobilie in Deutschland liegt. Nur wenn Sie die Immobilie mindestens 3 Jahre selbst bewohnt haben, ist der Verkauf steuerfrei.

Alternative: Die Immobilie vermieten

Wenn Sie sich dazu entscheiden, Ihre Immobilie in Deutschland nicht zu verkaufen, sondern zu vermieten oder zu verpachten, bleiben Sie in Deutschland steuerpflichtig, da es sich um inländische Einkünfte nach § 49 EStG handelt. Der Nachteil: Beschränkt Steuerpflichtigen wird gemäß § 50 Abs. 1 Satz 2 EStG der Grundfreibetrag nicht gewährt.

Neuerung bei der Wegzugsbesteuerung ab 2025

Bisher galt die Wegzugsbesteuerung nur für Beteiligungen an Kapitalgesellschaften, doch auch Investmentfonds unterliegen seit 2025 der Wegzugsbesteuerung bei einem Wohnsitzwechsel ins Ausland, wenn Sie innerhalb der letzten 5 Jahre mindestens 1 % Anteil an einem Fonds oder Unternehmen halten oder Anschaffungskosten von mindestens 500.000 € für einen einzelnen Fonds haben. Wichtig zu wissen: Bei einer Rückkehr nach Deutschland innerhalb von 7 Jahren kann die Steuer rückwirkend entfallen.

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Wiedereinführung der Wehrpflicht

Seit dem 1. Januar 2026 gilt in Deutschland das Modell des „Neuen Wehrdienstes". Dabei greift eine verpflichtende Wehrerfassung für alle jungen Männer, die 18 Jahre alt werden – sie müssen verpflichtend einen Fragebogen zu Fitness und Motivation ausfüllen und ab Mitte 2027 auch verpflichtend zur Musterung. Der eigentliche Dienst an der Waffe bleibt im Frieden vorerst freiwillig, kann aber bei Personalmangel durch den Bundestag zu einer Bedarfswehrpflicht ausgeweitet werden.

Wie tief das organisatorische Chaos sitzt, zeigt die aktuelle Verwirrung um vorab verschickte Musterungsbriefe: Entgegen allen Versprechungen erhielten Jugendliche bereits vorzeitig Ladungen und widersprüchliche Behördenbescheide. Dieses bürokratische Desaster wirft ein verheerendes Licht auf die politische Führung, zerstört jegliches Vertrauen und liefert jungen Männern erst recht den Impuls, über eine frühzeitige Auswanderung nachzudenken.

Wer nach dem 17. Lebensjahr auswandert, kann theoretisch – je nach Dienstgrad – bis zum 45. oder sogar 60. Lebensjahr zur Rückkehr und Ableistung des Wehrdienstes verpflichtet werden, solange die deutsche Staatsangehörigkeit behalten wird. In Friedenszeiten ist eine Zwangsrückführung nicht vorgesehen; im Spannungs- oder Verteidigungsfall greift jedoch automatisch wieder die alte, unbeschränkte Wehrpflicht, durch die abgewanderte Deutsche rechtlich zur Rückkehr verpflichtet werden können.
Quellen: Verwirrung um Bundeswehr-Musterungsbriefe – Berliner Zeitung, Wehrpflicht und Auswanderung – AG Steuerberater.